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75 Jahre GFK: Das Fundament des europäischen Asylrechts

Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) unterzeichnet. Auch wenn sich Fluchtbewegungen und rechtliche Rahmenbedingungen seither verändert haben, bleibt sie weiterhin das Fundament des europäischen Asylrechts – und damit auch die Grundlage für die Arbeit des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

"In den vergangenen 75 Jahren hat sich die Welt grundlegend verändert. Neue Fluchtursachen, globale Krisen und weltweit steigende Migrationsbewegungen stellen Staaten und Behörden laufend vor neue Herausforderungen. Die GFK stellt trotz regelmäßiger Diskussionen über ihre Aktualität bis heute den Kern eines menschenrechtsbasierten Flüchtlingsschutzes dar. Die Grundsätze der GFK bilden dabei auch die Basis für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Mit dem Asyl- und Migrationspakt werden diese Grundsätze im heutigen europäischen Kontext umgesetzt und um gemeinsame Verfahren und Standards erweitert", betont BFA-Direktor Gernot Maier.

Die GFK von 1951 (ergänzt durch das New Yorker Protokoll von 1967) ist nach wie vor das völkerrechtliche Rückgrat des internationalen Flüchtlingsschutzes. Sie wurde unter dem Eindruck der Folgen des Zweiten Weltkriegs geschaffen, um Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden, nach einem rechtsstaatlichen Verfahren internationalen Schutz zu gewähren.

Im Laufe der Zeit wurde die Auslegung der GFK durch Rechtsprechung, EU-Recht und nationale Gesetzgebung kontinuierlich weiterentwickelt. Dennoch hat die GFK bis heute nichts von ihrer Bedeutung verloren: Sie definiert, wer als Flüchtling gilt, welche Rechte anerkannte Flüchtlinge genießen und welche grundlegenden Pflichten sie gegenüber dem Aufnahmestaat haben.

Das europäische Asylrecht baut auf diesen Grundsätzen auf. Mit dem Asyl- und Migrationspakt wurde das GEAS weiterentwickelt, um Verfahren effizienter zu gestalten, Verantwortung innerhalb der Europäischen Union (EU) gerechter zu verteilen und Missbrauch entgegenzuwirken. Die Grundprinzipien der GFK bleiben dabei unverändert bestehen.

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Artikel Nr: 30550 vom Dienstag, 28. Juli 2026, 10:03 Uhr
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