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Start des Asyl- und Migrationspakts: Neue europäische Regelungen werden umgesetzt

Mit 12. Juni 2026 beginnt die praktische Anwendung des Asyl- und Migrationspaktes der Europäischen Union (EU). Er bringt eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems mit sich. In Österreich wurden die Anschlussnormen zu den neun Verordnungen und einer Richtlinie mit dem Asyl- und Migrationspakt-Änderungsgesetz (AMPAG) umgesetzt.

Der heute in Kraft getretene EU-Asylpakt steht auf drei klaren Säulen: Null Toleranz bei Missbrauch, Schutz vor Überlastung unserer Systeme und Hilfe für jene Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen. Damit konnte die illegale Migration in den vergangenen Jahren massiv reduziert werden. Mit dem Asylpakt werde diese Entwicklung nun nachhaltig abgesichert und europaweit verankert, sagte Innenminister Gerhard Karner im Rahmen einer Pressekonferenz.

Gruppenleiterin Elisabeth Wenger-Donig betonte: "Mit dem heutigen Start gehen zwei Jahre intensive Vorbereitung zu Ende. Einerseits sollen mit diesem neuen System Menschen, die schutzbedürftig sind, weiterhin Zugang zu einem fairen Verfahren erhalten, während andererseits Verfahren beschleunigt und Missbrauch sowie illegale und sekundäre Migration verhindert werden sollen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienten und fairen Migrationsmanagement in Europa, weitere Schritte werden und müssen folgen."

Zu den zentralen Maßnahmen zählen die Durchführung von Asylgrenzverfahren direkt an den EU-Außengrenzen – in Österreich insbesondere am Flughafen Wien-Schwechat – sowie verschärfte Haft- und Bewegungseinschränkungen, um Screening-Verfahren und Mitwirkungspflichten im Asylverfahren wirksam sicherzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermöglichung von Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union und der dazugehörigen Begleitmaßnahme, der sogenannten Rückkehrverordnung. Diese ermöglicht es, Rückkehrzentren ("Return-Hubs") außerhalb der EU einzurichten.

Künftig können zur Vorbereitung einer Rückkehr auch Wohnsitzauflagen verhängt und die verpflichtende Rückkehrberatung weiter ausgebaut werden – gleichzeitig werden die Sanktionsmöglichkeiten in der Grundversorgung verschärft. Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, muss künftig mit strengeren Konsequenzen bis hin zur Reduktion oder zum Entzug von Leistungen rechnen.

Mit dem Asylpakt werden beschleunigte Verfahren weiter ausgebaut und intensiviert. "Wer keinen Schutzanspruch hat, muss Österreich wieder verlassen. Gleichzeitig stärken wir mit der verschärften Eurodac-Erfassung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen illegale Migration und die Schleppermafia." Eine weitere Verschärfung ist die Senkung des Mindestalters bei der Erfassung von 14 auf sechs Jahre.

Zudem wird der Stopp des Familiennachzugs gesetzlich abgesichert und einer Quote unterliegen. Reisten von Jänner bis Mai 2025 noch 613 Personen über den Familiennachzug ein, waren es im selben Zeitraum 2026 lediglich 47 Personen.

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Foto: ©  © BMI/ Karl Schober

Artikel Nr: 30400 vom Freitag, 12. Juni 2026, 16:10 Uhr
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