Aufgaben
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine dem Innenministerium unmittelbar nachgeordnete Behörde, die mit 1. Jänner 2014 ihren Betrieb aufnahm.
Zu den wesentlichen Aufgaben des BFA gehören die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren – mit Ausnahme der Strafverfahren und Visa-Angelegenheiten – sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.
Das BFA vollzieht das Asylgesetz (2005, AsylG), das 7. (Abschiebung und Duldung), 8. (Aufenthaltsbeendende Maßnahmen) und 11. (Österreichische Dokumente für Fremde) Hauptstück des Fremdenpolizeigesetzes (2005, FPG) sowie das Grundversorgungsgesetz Bund (GVG-B).
Die Bereiche Ausländerbeschäftigung, Grenzkontrollwesen, Kriminal- und Sicherheitspolizei, der Vollzug in den Polizeianhaltezentren sowie der unmittelbare Abschiebeprozess fallen nicht in die Zuständigkeit des BFA. Ebenso zählen alle Kompetenzen aus dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz im Bereich der legalen Migration, die über den Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen hinausgehen nicht zu den Aufgaben.
Das BFA ist eine monokratische Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit. Die Zentrale (Direktion) ist in Wien, und es gibt in jedem Bundesland eine Regionaldirektion (RD). Andere Organisationseinheiten des BFA sind die Erstaufnahmestellen (EASt) Ost und West und die EASt Flughafen. Außerdem gibt es Außenstellen der Regionaldirektionen (ASt).