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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und in die Türkei

6 georgische und 6 türkische Staatsangehörige an Behörden in Tiflis bzw. Ankara übergeben

Im Zuge einer von Österreich organisierten und von FRONTEX koordinierten Charterrückführung nach Georgien und in die Türkei konnten am 7. September 2022 insgesamt 12 Personen – 6 georgische und 6 türkische Staatsangehörige – in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden. Bei jeder Charteroperation werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten. Neben den Eskorten begleitete deshalb auch ein Team bestehend aus je einem Menschenrechtsbeobachter und einem Arzt sowie zwei Sanitätern und Dolmetschern die Außerlandesbringung.

Georgien wird als sicherer Herkunftsstaaten geführt und weist deshalb eine sehr niedrige Anerkennungsquote auf. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von türkischen Staatsangehörigen ist ebenfalls gering: Im ersten Halbjahr 2022 wurde vom BFA in rund 6 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquote werden bei türkischen Staatsangehörigen auch FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) durchgeführt.

In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. Dabei werden jeweils auch die aktuellen Informationen der Staatendokumentation des BFA über die Situation im Herkunftsstaat berücksichtigt. In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei grundsätzlich Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe organisatorisch und finanziell unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden drei Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schweren Diebstahl und Suchtgifthandel sowie Verleumdung und falsche Beweisaussage.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezügliche EU-Rückübernahmeabkommen bestehen sowohl mit Georgien (2011) als auch mit der Türkei (2014) und werden in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt. Es handelte sich für Österreich um die dritte Charteroperation nach Georgien und um die zweite in die Türkei in diesem Jahr.

Der durchgeführte Charter ist ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19952 vom Donnerstag, 8. September 2022, 12:27 Uhr
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