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Österreich organisierte Dublin-Charterrückführung nach Kroatien
9 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung per Bus nach Kroatien überstellt
Im Zuge einer von Österreich organisierten Dublin-Charterrückführung am Landweg konnten am 30. April 2024 insgesamt acht Männer und eine Frau gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Kroatien überstellt werden. Unter den Rückgeführten befanden sich drei russische, zwei chinesische sowie je ein marokkanischer, libyscher, türkischer und syrischer Staatsangehöriger. Es wurden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.
Kroatien zählt für Österreich zu den wichtigsten Staaten im Dublin-Bereich. Es handelte sich bereits um die siebte Dublin-Charterrückführung nach Kroatien in diesem Jahr. Allein im April wurden insgesamt 38 Personen per Charter nach Kroatien überstellt. Zusätzlich finden auch laufend Überstellungen per Linienflug statt.
Die Dublin-III-Verordnung dient dem Zweck, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zwischen den Mitgliedstaaten eindeutig festzulegen. Mit den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der Dublin-III-Verordnung wird sichergestellt, dass jeder Antrag auf internationalen Schutz rasch vom tatsächlich zuständigen Mitgliedstaat inhaltlich bearbeitet werden kann und die Schutzprüfung in der EU nur einmal erfolgt.