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FRONTEX-Charteroperation nach Russland durchgeführt

Rückführung von 16 russischen Staatsangehörigen aus Österreich in ihr Herkunftsland

Am 15. Juli 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Österreich organisierte Charteroperation nach Russland statt. Es konnten dabei insgesamt 19 Personen an die Behörden in Moskau übergeben werden, davon 16 russische Staatsangehörige aus Österreich sowie 3 russische Staatsangehörige aus Deutschland.

Bei den 16 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach.

Zudem wurden 9 dieser aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 50 Delikte umfassen schwere Körperverletzung, schweren Raub, sexuelle Belästigung, Nötigung, Schlepperei, gewerbsmäßigen Diebstahl, Einbruch, gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung, schweren Betrug sowie Suchtmitteldelikte. Aufgrund der begangenen Straftaten und der prognostizierten Gefährdung wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehrjährige Einreiseverbote erlassen. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft zum Zwecke der Außerlandesbringung unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Insbesondere mit den russischen Behörden besteht eine laufende, sehr gut funktionierende Zusammenarbeit bei der Planung und Umsetzung von Rückführungen. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Einer freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – grundsätzlich stets Vorrang eingeräumt. Diese ist die selbstbestimmte und nachhaltige Form der Rückkehr und wird durch ein breites Maßnahmenbündel (individuelle Rückkehrberatung, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Heimreise, Möglichkeit der Teilnahme an Reintegrationsprogrammen vor Ort) seit Jahren vom BMI unterstützt und gefördert.

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei Außerlandesbringungen. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18821 vom Freitag, 16. Juli 2021, 11:00 Uhr
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