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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil

7 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich nach Lagos rückgeführt

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Nigeria konnten am 18. Oktober 2022 insgesamt 26 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Lagos übergeben werden – davon 7 aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Deutschland nahmen auch Ungarn und Litauen teil. Es handelte sich für Österreich um die achte Charteroperation nach Nigeria in diesem Jahr, zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich müssen das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden 3 Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Suchtgifthandel, unerlaubten Umgang mit Suchtgiften sowie Urkundendelikte. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt.

Der durchgeführte Charter ist zudem ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 20099 vom Donnerstag, 20. Oktober 2022, 10:26 Uhr
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