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FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria durchgeführt

16 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Lagos übergeben

Am 26. Mai 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Deutschland organisierte Charteroperation nach Nigeria statt. Es konnten dabei insgesamt 42 Personen an die Behörden in Nigeria übergeben werden, davon 16 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich, 24 aus Deutschland sowie zwei Personen aus Ungarn.

Bei den 16 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und die ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen, nicht freiwillig nachkamen.

8 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen sexuelle Belästigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung sowie Suchtmitteldelikte – darunter auch Suchtgifthandel. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft zum Zwecke der Außerlandesbringung unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt. Einer freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – grundsätzlich stets Vorrang eingeräumt. Die freiwillige bzw. eigenständige Ausreise ist die selbstbestimmte und nachhaltige Form der Rückkehr und wird durch ein breites Maßnahmenbündel (individuelle Rückkehrberatung, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Heimreise, Möglichkeit der Teilnahme an Reintegrationsprogrammen vor Ort) seit Jahren vom BMI unterstützt und gefördert.

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18758 vom Donnerstag, 27. Mai 2021, 16:39 Uhr
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