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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil

Rückführung von 4 nigerianischen Staatsangehörigen aus Österreich nach Lagos

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Nigeria konnten am 10. Mai 2022 insgesamt 36 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Lagos übergeben werden – davon 4 aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Deutschland nahmen auch Spanien und Dänemark teil. Es handelte sich für Österreich um die dritte Charteroperation nach Nigeria in diesem Jahr, zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Die Gewährleistung von Sicherheit in Bundesgebiet ist eine umfassende und verantwortungsvolle Kernaufgabe des BMI. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden alle 4 Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Vergewaltigung, Suchtgifthandel sowie Urkundenfälschung. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich müssen das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19633 vom Mittwoch, 11. Mai 2022, 09:59 Uhr
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