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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil

3 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich an Behörden in Lagos übergeben

Am 12. April 2022 fand eine von FRONTEX koordinierte und von Deutschland organisierte Charterrückführung nach Nigeria statt. Es konnten dabei insgesamt 34 Personen an die Behörden in Nigeria übergeben werden, davon 3 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich, 30 aus Deutschland sowie eine Person aus Ungarn.
Bei den 3 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

Eine der aus Österreich rückgeführten Personen wurde während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und wegen schweren Betrugs rechtskräftig strafrechtlich verurteilt.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben –stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt (returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19571 vom Mittwoch, 13. April 2022, 11:05 Uhr
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