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FRONTEX-Charteroperation nach Albanien und Kosovo durchgeführt

2 albanische und 3 kosovarische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Tirana und
Pristina übergeben

Am 17. November 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Deutschland organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Albanien und in den Kosovo statt. Es konnten dabei insgesamt 63 Personen an die Behörden in Tirana und Pristina übergeben werden, davon 2 albanische und 3 kosovarische Staatsangehörige aus Österreich. Neben Deutschland und Österreich nahm auch Schweden an der Charteroperation teil.

Bei den 5 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte.

Zudem wurden 2 der aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schweren Raub, schwere Körperverletzung, Nötigung, gewerbsmäßigen Diebstahl sowie Urkundenfälschung.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezüglich besteht mit Albanien ein EU-Rückübernahmeabkommen und mit dem Kosovo ein bilaterales Rückübernahmeabkommen, die beide in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt werden.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben –stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt. Derzeit läuft dazu auch eine befristete Sonderaktion mit erhöhter Rückkehrhilfe (nähere Informationen auf www.returnfromaustria.at).

Das BMI steht in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen außerdem in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Ermöglichung kohärenter Außerlandesbringungen. Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19165 vom Donnerstag, 18. November 2021, 11:28 Uhr
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