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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Pakistan teil

2 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich nach Islamabad rückgeführt

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Pakistan konnten am 26. April 2022 2 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Islamabad übergeben werden. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Deutschland nahm auch Zypern teil. In Summe konnten damit 38 pakistanische Staatsangehörige in ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden. Es handelte sich für Österreich um die zweite Charteroperation nach Pakistan in diesem Jahr, zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Beim aktuellen Charter handelte es sich um eine Person, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und wegen schwerer Körperverletzung strafrechtlich verurteilt wurde.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von pakistanischen Staatsangehörigen ist derzeit sehr gering: Im Jahr 2021 wurde vom BFA lediglich in rund 2 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquote werden bei pakistanischen Staatsangehörigen auch FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) sowie beschleunigte Verfahrensabwicklungen (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden) durchgeführt.

Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, ist der Ausreiseverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Pakistan besteht seit 2010 ein EU-Rückübernahmeabkommen, das in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19572 vom Freitag, 29. April 2022, 11:07 Uhr
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