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Ukraine-Vertriebene erhalten automatisch Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum
Vorübergehendes Aufenthaltsrecht wird bis 4. März 2024 verlängert
Vertriebene aus der Ukraine erhalten in Österreich ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Dieses Aufenthaltsrecht gilt derzeit bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch bis 4. März 2024. Die Verlängerung um ein Jahr wurde am 30. Jänner 2023 vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird daher ab sofort allen Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert sind und über einen aufrechten Wohnsitz verfügen, automatisch einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum zusenden. Vertriebene aus der Ukraine müssen dazu keinen Antrag stellen oder sonstige Schritte setzen. Eine gültige Meldung im ZMR (Zentrales Melderegister) ist jedoch Voraussetzung, um eine erfolgreiche Zustellung zu gewährleisten.
"Es ist uns ein großes Anliegen zu betonen, dass Vertriebene aus der Ukraine jedenfalls auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums auf ihrem Ausweis weiterhin ein Aufenthaltsrecht in Österreich haben. Der Ausweis für Vertriebene dient lediglich der Dokumentation dieses Aufenthaltsrechts. Das BFA wird dennoch alles daransetzen, dass möglichst alle Vertriebenen aus der Ukraine rechtzeitig einen neuen Ausweis für Vertriebene erhalten. Den Druck der Ausweise wird wieder die Österreichische Staatsdruckerei übernehmen und ich möchte mich ganz besonders für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken", hebt BFA-Direktor Gernot Maier hervor.
Das BFA wird in allen Fällen, in denen für die Verlängerung offene Fragen bestehen, eine Überprüfung vornehmen. Sollten dazu weitere Informationen benötigt werden, wird das BFA mit den betroffenen Personen direkt Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen dazu können auf der Webseite des BFA abgerufen werden. Die Informationen stehen auch auf Englisch, Russisch und Ukrainisch zur Verfügung.