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FRONTEX-Charteroperation nach Russland durchgeführt

11 russische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Moskau übergeben

Am 8. April 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Russland statt. Dabei konnten durch die gute Kooperation mit den Behörden in Russland insgesamt 15 russische Staatsangehörige übergeben werden, davon 11 Personen aus Österreich und 4 Personen aus Belgien. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie ein Dolmetscher an Bord.

Bei den 11 im Rahmen der Charteroperation aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

7 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 33 Delikte umfassen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, Körperverletzung, (gewerbsmäßigen) Diebstahl, Raub, (schwere) Nötigung, (gewerbsmäßigen) Betrug, Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung sowie Suchtmitteldelikte. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Trotz der COVID-19 Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18583 vom Freitag, 9. April 2021, 09:29 Uhr
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