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FRONTEX-Charteroperation nach Afghanistan durchgeführt

Österreich übergibt 10 afghanische Staatsangehörige an die Behörden in Kabul

Am 15. Dezember 2020 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Schweden organisierte gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter der Koordination von FRONTEX nach Afghanistan statt. Es konnten dabei 10 afghanische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Kabul übergeben werden. Es handelt sich um die elfte Charteroperation seit Beginn der COVID-19 Maßnahmen Mitte März 2020 bzw. seit den Aufhebungen der Beschränkungen.

Bei den 10 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

7 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt – diese umfassen Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen, sexuelle Belästigung, Suchtmitteldelikte, Körperverletzung, (schwere) Nötigung und gefährliche Drohung. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird. Aufgrund der begangenen Straftaten und der prognostizierten Gefährdung wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehrjährige Einreiseverbote erlassen.

Mit der Staatendokumentation verfügt das BFA über eine spezialisierte Abteilung, die die Lage in Afghanistan entsprechend beobachtet und dokumentiert und den Instanzen des Asylverfahrens zur Verfügung stellt. Die grundsätzliche Einschätzung der Lage in Afghanistan durch das BFA entspricht der von anderen europäischen Partnern sowie der europäischen Asylagentur (EASO). Eventuell drohende Gefahren bei einer Rückkehr nach Afghanistan werden in jedem Einzelfall genau geprüft.

Trotz der COVID-19 Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Suspendierung/Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18338 vom Mittwoch, 16. Dezember 2020, 09:57 Uhr
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