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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil

7 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich nach Lagos rückgeführt

Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Nigeria konnten am 11. Juni 2024 insgesamt 30 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Lagos übergeben werden – davon sieben ausreisepflichtige Personen aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert. Es handelte sich für Österreich um die vierte Charteroperation nach Nigeria in diesem Jahr. Zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Beim aktuellen Charter wurden zwei Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und wegen schwerer Körperverletzung, versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie diverser Suchtmitteldelikte rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt. Im Zuge der österreichweiten Rückkehrberatung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) erfolgt eine individuelle Perspektivenabklärung. Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration werden seit Jahren entsprechend gefördert und unterstützt (www.returnfromaustria.at).

Erst wenn der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige Ausreise erfolgt, wird vom BFA in letzter Konsequenz eine zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet
Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt.

Der durchgeführte Charter ist zudem ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26985 vom Mittwoch, 12. Juni 2024, 10:07 Uhr
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