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FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durchgeführt

3 georgische und ein armenischer Staatsangehöriger aus Österreich erfolgreich an lokale
Behörden in Tiflis bzw. Jerewan übergeben

Am 9. September 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von Österreich organisierte und von FRONTEX koordinierte Rückführungsaktion nach Georgien und im Anschluss nach Armenien statt. Es konnten dabei insgesamt 9 Personen an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben werden, davon 3 georgische und ein armenischer Staatsangehöriger aus Österreich, 4 Personen aus Griechenland sowie eine Person aus Tschechien. Neben den Eskorten begleiteten ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter und zwei Dolmetscher die Rückführung.

Bei den 4 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung ehestmöglich zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

2 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schweren Raub, schwere Körperverletzung, Diebstahl, gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezügliche EU-Rückübernahmeabkommen bestehen sowohl mit Georgien (2011) als auch mit Armenien (2014) und werden in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Maßnahmenbündel vom BMI unterstützt und beworben (returnfromaustria.at).

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei Außerlandesbringungen. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18980 vom Freitag, 10. September 2021, 10:08 Uhr
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