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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Indien

21 indische Staatsangehörige aus Österreich an Behörden in Delhi übergeben

Im Zuge einer von Österreich organisierten Charterrückführung nach Indien konnten am 9. Februar 2023 insgesamt 21 ausreisepflichtige indische Staatsangehörige an die Behörden in Delhi übergeben werden. Die Koordination erfolgte durch FRONTEX. Es handelte sich für Österreich um die insgesamt zweite Charteroperation nach Indien.

Neben der europaweit ersten Charterrückführung nach Indien, die im September 2022 von Österreich organisiert und erfolgreich durchgeführt wurde, konnte die seit Jahren sehr konstruktive Kooperation im Migrationsbereich mit den indischen Behörden weiter gestärkt und Anfang des Jahres 2023 auch eine Einigung für ein umfassendes Migrationsabkommen mit Indien erzielt werden. Durch die konkrete Festlegung der Rückübernahmeprozesse (Beschaffung von Ersatzreisedokumenten, Bearbeitungsfristen, Übernahmemodalitäten) wird die effiziente Bearbeitung nun weiter erleichtert.

Der freiwilligen Rückkehr kommt grundsätzlich – auch in Umsetzung europäischer Rechtsnormen – stets Priorität zu und wird diese entsprechend gefördert. So unterstützt das BMI auch die freiwillige Rückkehr von indischen Staatsbürgern durch zahlreiche Maßnahmen wie Rückkehrberatung, Rückkehrhilfe (finanzielle und organisatorische Unterstützung) sowie individuelle Reintegrationsangebote. Von Oktober bis Dezember 2022 wurde zudem eine erhöhte Rückkehrhilfe für freiwillige Rückkehrer nach Indien angeboten. Insgesamt sind im Jahr 2022 rund 63 Prozent aller indischen Staatsangehörigen freiwillig ausgereist (220 freiwillige Ausreisen).

Erst wenn der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige Ausreise erfolgt, wird vom BFA in letzter Konsequenz eine zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet. Im Jahr 2022 kam es zu insgesamt 128 zwangsweisen Außerlandesbringungen von indischen Staatsangehörigen. Neben Charterrückführungen werden dazu seit Jahren auch regelmäßig Einzelrückführungen nach Indien durchgeführt. Liegen die für eine Außerlandesbringung notwendigen Reisedokumente nicht vor, beantragt das BFA bei den jeweiligen Vertretungsbehörden die Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes (Heimreisezertifikat) für die betroffenen Personen. Im Jahr 2022 wurde die Zusammenarbeit mit der indischen Botschaft auch in diesem Bereich weiter intensiviert und fanden regelmäßig Termine zur Identifizierung von indischen Staatsangehörigen und zur Dokumentenausstellung statt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen führt das BFA gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen auch laufend Schwerpunktaktionen an öffentlichen Brennpunkten durch, um Personen mit bestehender Ausreiseverpflichtung ausfindig zu machen. Von Oktober bis Dezember 2022 wurden insgesamt neun Schwerpunktaktionen mit Fokus auf indische Staatsangehörige durchgeführt. Dabei konnten 38 Personen festgenommen und weiteren fremdenpolizeilichen Maßnahmen unterzogen werden.

Aufgrund dieser fokussierten Bearbeitung sowie durch einen effektiven und abgestimmten Einsatz von Maßnahmen zur Forcierung der Außerlandesbringung von indischen Staatsangehörigen konnte im Vorjahr die Gesamtzahl der Außerlandesbringungen um rund 160 Prozent gesteigert werden (2021: 134 Ausreisen, 2022: 348 Ausreisen).

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Für indische Staatsangehörige bestehen dabei aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsstaat kaum Chancen auf eine schutzgewährende Entscheidung durch das BFA: aktuell liegt die Anerkennungsquote bei 0 %. Aus diesem Grund erfolgt bei indischen Staatsangehörigen die Prüfung des Schutzvorbringens in rund 56 % der Fälle im Zuge von FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 34 Tagen) oder beschleunigten Verfahrensabwicklungen (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Alexander Tuma

Artikel Nr: 22422 vom Donnerstag, 9. Februar 2023, 12:52 Uhr
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