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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Russland

10 russische Staatsangehörige aus Österreich in ihr Herkunftsland rückgeführt - laufende, sehr
gut funktionierende Zusammenarbeit mit russischen Behörden in Rückführungsangelegenheiten

Am 2. Dezember 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Österreich organisierte Charterrückführung nach Russland statt. Es konnten dabei insgesamt 10 russische Staatsangehörige aus Österreich an die Behörden in Moskau übergeben werden.

Bei den 10 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden oder denen ihr Schutzstatus rechtskräftig aberkannt wurde. Dabei wurde in allen Fällen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte.

Zudem wurden 5 der aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Terroristische Vereinigung, Raub, schwere Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, gewerbsmäßigen Diebstahl, Nötigung, gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte. Der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung aufgrund von rechtskräftigen, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen kommt bei Straffälligkeit eine besondere Priorität zu. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des BFA darauf geachtet, dass alle Maßnahmen und Möglichkeiten im Hinblick auf eine möglichst frühzeitige Außerlandesbringung ergriffen werden.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Darüber hinaus besteht mit der Russischen Föderation seit 2006 ein EU-Rückübernahmeabkommen und dieses wird in bewährter, guter bilateraler Kooperation in Rückübernahmeangelegenheiten mit den russischen Behörden konstruktiv umgesetzt.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben –stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt. Derzeit läuft dazu auch eine befristete Sonderaktion mit erhöhter Rückkehrhilfe (nähere Informationen auf www.returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19210 vom Freitag, 3. Dezember 2021, 13:37 Uhr
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