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Österreich führt FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durch

3 georgische und 1 armenischer Staatsangehöriger an Behörden in Tiflis bzw. Jerewan übergeben

Im Zuge einer von Österreich organisierten und von FRONTEX koordinierten Charterrückführung nach Georgien und Armenien konnten am 18. Mai 2022 insgesamt 4 Personen – 3 georgische und 1 armenischer Staatsangehöriger – in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden. Bei jeder Charteroperation werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten. Neben den Eskorten hat deshalb auch ein Team bestehend aus einem Menschenrechtsbeobachter, einem Arzt, zwei Sanitätern und einem Dolmetscher die Außerlandesbringung begleitet.

Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Beim aktuellen Charter handelte es sich um 3 Personen, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurden. Die Delikte umfassen schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, räuberischen Diebstahl sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Aufgrund der begangenen Straftaten und der prognostizierten Gefährdung wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehrjährige Einreiseverbote erlassen.

Georgien und Armenien werden als sichere Herkunftsstaaten geführt und weisen deshalb eine sehr geringe Anerkennungsquote auf. In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, ist der Ausreiseverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Es handelte sich für Österreich um die zweite Charteroperation nach Georgien und Armenien in diesem Jahr. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezügliche EU-Rückübernahmeabkommen bestehen sowohl mit Georgien (2011) als auch mit Armenien (2014) und werden in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt. Dabei werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie getroffen.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19634 vom Donnerstag, 19. Mai 2022, 14:35 Uhr
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