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Covid-19: Hinweise zum Parteienverkehr im BFA

Der Parteienverkehr des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bleibt unter Beachtung und Einhaltung von bestimmten Schutzvorkehrungen weiter geöffnet. Vor einem persönlichen Erscheinen im Parteienverkehr, wird um vorherige elektronische oder telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, wird dringend gebeten, vor einem persönlichen Erscheinen im Parteienverkehr, elektronisch oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Eine vorherige Terminvereinbarung hilft die Anzahl der Personen im Parteienverkehr niedrig zu halten und trägt somit zur Sicherheit aller beteiligten Personen bei. Ebenso hilft eine vorherige Terminvereinbarung, unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Anbringen auf elektronischem oder postalischem Wege einzubringen. Die jeweiligen Kontaktdaten können über den Link zu den Standorten unter diesem Beitrag aufgerufen werden.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sicherheitskontrolle beim Einlass in das Amtsgebäude eine Liste zum "Contact Tracing" aufgelegt wird. Damit werden die erforderlichen Kontaktdaten erhoben, um im Falle des Bekanntwerdens einer potentiellen Ansteckung schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten zu können.


Im Interesse der Gesundheit sind bei persönlichen Terminen folgende Regeln zu beachten:

• Vorab elektronische oder telefonische Terminvereinbarung

Tragen eines enganliegenden Mund-Nasen-Schutzes (Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 ohne Ausatemventil), der in allen öffentlichen Bereichen sowie Liftanlagen aufzubehalten ist: Dies gilt nicht für die gesetzlich geregelten Ausnahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass sogenannte "Face Shields" nicht ausreichen.

Einhaltung der Mindestabstände: Eine Ausnahme bilden im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Parteien bzw. Begleitpersonen sowohl im Parteienverkehr als auch im Wartebereich derzeit lediglich ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung steht. Einlass in das Amtsgebäude kann nur gewährt werden, wenn der vorgesehene Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann und die notwendigen Freiflächen im Wartebereich zur Verfügung stehen.


Bitte beachten Sie auch das in mehreren Sprachen verfügbare Informationsblatt zu den Schutzmaßnahmen des BFA im Zusammenhang mit COVID-19, das unter diesem Beitrag verlinkt ist.

Auf Grund der aktuellen Situation werden die Parteienverkehrszeiten vorübergehend erweitert:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr

Hinweis: Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie 1450. Zusätzlich geben Sie bitte dem BFA unverzüglich bekannt, dass Sie den Ladungstermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können.

Links:

Parteienverkehr im BFA
Foto: ©  LPD Stmk

Artikel Nr: 18232 vom Montag, 25. Jänner 2021, 08:30 Uhr
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