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Wir ersuchen: Bitte nutzen Sie freiwillige COVID-19-Testangebote vor Erscheinen im Parteienverkehr!

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Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA sowie der weiteren anwesenden Parteien ersuchen wir alle Parteien und Begleitpersonen: Bitte nutzen Sie die zahlreichen Testangebote in ganz Österreich und lassen Sie sich vor dem persönlichen Erscheinen im Parteienverkehr freiwillig auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus testen!

Information available in multiple languages. See documents below this article.

Der Parteienverkehr des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bleibt unter Beachtung und Einhaltung von bestimmten Schutzvorkehrungen weiter geöffnet. Die Parteienverkehrszeiten werden aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend erweitert: Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag: 13.00 bis 15.00 Uhr.

Vor einem persönlichen Erscheinen im Parteienverkehr, wird um vorherige elektronische oder telefonische Terminvereinbarung gebeten. Eine vorherige Terminvereinbarung hilft die Anzahl der Personen im Parteienverkehr niedrig zu halten und trägt somit zur Sicherheit aller beteiligten Personen bei. Ebenso hilft eine vorherige Terminvereinbarung, unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Anbringen auf elektronischem oder postalischem Wege einzubringen. Die jeweiligen Kontaktdaten können über den Link zu den Standorten unter diesem Beitrag aufgerufen werden.

Im Interesse der Gesundheit sind bei persönlichen Terminen folgende Regeln zu beachten:

Vorab elektronische oder telefonische Terminvereinbarung

Tragen eines enganliegenden Mund-Nasen-Schutzes (Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 ohne Ausatemventil), der in allen öffentlichen Bereichen sowie Liftanlagen aufzubehalten ist. Dies gilt nicht für die gesetzlich geregelten Ausnahmen.

Einhaltung der Mindestabstände: Eine Ausnahme bilden im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Parteien bzw. Begleitpersonen sowohl im Parteienverkehr als auch im Wartebereich derzeit lediglich ein eingeschränktes Platzangebot zur Verfügung steht. Einlass in das Amtsgebäude kann nur gewährt werden, wenn der vorgesehene Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann und die notwendigen Freiflächen im Wartebereich zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie 1450! Zusätzlich geben Sie bitte dem BFA unverzüglich bekannt, dass Sie den Ladungstermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können.


For information on voluntary COVID-19 testing before coming in during public office hours in multiple languages simply click on the documents below:

Dokumente:

Covid-19 Testung
Foto: ©  BMI / Alexander Tuma

Artikel Nr: 18582 vom Freitag, 9. April 2021, 09:00 Uhr
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