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Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl feiert 10-jähriges Jubiläum
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde im Jahr 2014 eingerichtet und übernahm die asyl- und fremdenrechtlichen Kompetenzen von 194 Behörden und Organisationseinheiten. Am 10. Juni 2024 wurde bei einem Festakt im Bundesministerium für Inneres (BMI) auf die vergangenen zehn Jahre zurückgeblickt und auch über zukünftige Herausforderungen gesprochen.
Auf Einladung von Innenminister Gerhard Karner und BFA-Direktor Gernot Maier feierten rund 70 geladene Gäste – darunter zahlreiche hochrangige Führungskräfte aus dem BMI sowie auch externe Partnerorganisationen wie UNHCR, Bundesverwaltungsgericht und Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH – am 10. Juni 2024 im Festsaal des Innenministeriums das zehnjährige Jubiläum des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. BFA-Direktor Gernot Maier betonte in seiner Begrüßungsrede, dass sich das Asyl- und Fremdenwesen in einem ständigen Wandel befinde. "Das BFA war in den vergangenen zehn Jahren immer wieder mit unvorhersehbaren Herausforderungen und Krisensituationen konfrontiert und hat dabei stets seine Anpassungsfähigkeit und Resilienz unter Beweis gestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFA führen pro Jahr im Durchschnitt rund 730.000 Verfahren in allen Tätigkeitsbereichen des Amtes. Das ist eine beträchtliche Summe und ich möchte mich sehr herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tagtäglichen Einsatz für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in unserem Land bedanken!", so Maier.
Podiumsgespräch mit Rückblick auf die ersten zehn Jahre und Ausblick auf zukünftige Herausforderungen
Im Anschluss an die Festreden von Innenminister Gerhard Karner und Sektionschef Peter Webinger fand ein Podiumsgespräch mit dem Gruppenleiter und ehemaligen BFA-Direktor Wolfgang Taucher, der Gruppenleiterin und ehemaligen BFA-Vizedirektorin Elisabeth Wenger-Donig und Gruppenleiterin Franziska Kandolf sowie BFA-Abteilungsleiter Thomas Schrott und BFA-Regionaldirektorin Kerstin Kowald statt. Moderiert wurde das Gespräch von Karl-Heinz Grundböck, Sprecher der Parlamentsdirektion und Leiter der Kommunikation. Dabei blickten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst auf die Entstehung und die Entwicklung des BFA in den vergangenen zehn Jahren zurück und teilten ihre Erinnerungen an diese Zeit. Anschließend wurden auch die zukünftigen Herausforderungen für das Bundesamt besprochen. Dazu zählt neben der Umsetzung des kürzlich beschlossenen EU-Migrations- und Asylpakets auch der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz und mögliche Anwendungsfelder für das BFA.
Kompetenzen von 194 Behörden und Organisationseinheiten in einem Amt gebündelt
Das BFA wurde im Jahr 2014 gegründet und ist seither – wie zuvor das Bundesasylamt – für alle Asylverfahren in Österreich zuständig. Zusätzlich hat das BFA die fremdenrechtlichen Aufgaben von 193 Behörden und Organisationseinheiten übernommen. Durch diese Bündelung in einem Amt wurden die asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren in Österreich deutlich vereinfacht und beschleunigt.
In den ersten zehn Jahren wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BFA insgesamt 455.414 Entscheidungen in Asylverfahren und 216.287 aufenthaltsbeendende Entscheidungen getroffen. Außerdem wurden 103.582 freiwillige und zwangsweise Ausreisen verzeichnet und 365.866 Ausweisdokumente für Fremde erstellt.
Zehn Jahre voller Herausforderungen und wechselnder Rahmenbedingungen
Kurz nach der Gründung war das BFA in den Jahren 2015 und 2016 mit einer historischen Migrationskrise konfrontiert und musste in kürzester Zeit zusätzliches Personal rekrutieren und neue Außenstellen einrichten. Bis zum Jahr 2018 konnte der Rückstand komplett abgearbeitet werden. Zwei Jahre später wurde das BFA mit dem Beginn der Corona-Pandemie erneut vor unerwartete Herausforderungen gestellt – vor allem im Parteienverkehr und bei den Außerlandesbringungen. Dass das BFA sehr anpassungsfähig ist, zeigte sich auch im Jahr 2022 als für Vertriebene aus der Ukraine erstmals auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert wurde. Zusätzlich wurden mehr als 112.000 Asylanträge verzeichnet, was den bisherigen Höchstwert darstellt.
Gemeinsam mit den rund 90.000 Vertriebenen aus der Ukraine suchten im Jahr 2022 über 200.000 Personen Schutz in Österreich. Das BFA hat daher erneut sämtliche Ressourcen in die Bearbeitung der Asylverfahren gesteckt und zugleich einen Fokus auf Schnell- und Eilverfahren bei Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit gelegt. In der Zwischenzeit konnte das BFA einen großen Teil der offenen Verfahren abschließen und wird auch weiterhin konsequent daran arbeiten. Im Bereich der Außerlandesbringungen konnte im Jahr 2023 mit 12.900 Ausreisen ein neuer Höchstwert erreicht werden. Dabei liegt der Fokus des BFA besonders auf straffälligen Personen: Rund 45 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen waren zumindest einmal strafrechtlich verurteilt.