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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil

Erstmals von FRONTEX organisiert – 9 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich an Bord

Im Zuge einer Charterrückführung nach Nigeria konnten am 14. September 2022 insgesamt 47 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Abuja übergeben werden – davon 9 aus Österreich. Diese Charteroperation wurde erstmals von FRONTEX organisiert und mit den EU-Mitgliedstaaten koordiniert. Neben Österreich nehmen auch Deutschland, Italien und die Niederlande teil. Es handelte sich für Österreich um die siebte Charteroperation nach Nigeria in diesem Jahr, zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.

Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Insgesamt waren im Vorjahr rund 52 % – und damit mehr als die Hälfte – aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Beim aktuellen Charter handelte es sich um 7 Personen, die während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurden. Die insgesamt 15 Delikte umfassen schwere Körperverletzung, Suchtgifthandel, unerlaubter Umgang mit Suchtgiften, gefährliche Drohung sowie Verleumdung. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich müssen das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.

Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.

Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt.

Der durchgeführte Charter ist zudem ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 20045 vom Donnerstag, 15. September 2022, 13:37 Uhr
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