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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Ägypten und in die Türkei
3 ägyptische und 10 türkische Staatsangehörige an Behörden in Kairo bzw. Ankara übergeben
Im Zuge einer von Österreich organisierten und von FRONTEX koordinierten Charterrückführung nach Ägypten und in die Türkei konnten am 23. November 2022 insgesamt 13 Personen – 3 ägyptische und 10 türkische Staatsangehörige – in ihre Herkunftsstaaten rückgeführt werden. Es handelte sich für Österreich um die erste Charterrückführung nach Ägypten und bereits die dritte Charteroperation in die Türkei in diesem Jahr. Zusätzlich werden in beide Staaten laufend Einzelrückführungen durchgeführt.
Bei beiden Staaten ist die Anerkennungsquote derzeit sehr gering. So wurde vom BFA bisher im Jahr 2022 bei ägyptischen Staatsangehörigen nur in rund 1 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Weiters wurden lediglich rund 4 % der Asylanträge von türkischen Staatsangehörigen positiv entschieden. Aufgrund der niedrigen Anerkennungsquoten werden bei beiden Nationen auch FAST Track-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 30 Tagen) sowie bei ägyptischen Staatsangehörigen auch beschleunigte Verfahrensabwicklungen (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden) durchgeführt.
In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. Dabei werden jeweils die aktuellen Informationen der Staatendokumentation des BFA über die Situation im Herkunftsstaat berücksichtigt. In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen.
Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe organisatorisch und finanziell unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt. Beim aktuellen Charter wurden 3 Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 11 Delikte umfassen Diebstahl, Körperverletzung, schwere Nötigung, gefährliche Drohung sowie Suchtmitteldelikte.
Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein diesbezügliches EU-Rückübernahmeabkommen mit der Türkei aus dem Jahr 2014 wird in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt. Im Falle Ägyptens besteht eine konstruktive, bilaterale Zusammenarbeit in Rückkehr-Belangen.
Der durchgeführte Charter ist ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen.