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FRONTEX-Charteroperation nach Bangladesch durchgeführt

5 Staatsangehörige von Bangladesch an die Behörden in Dhaka übergeben

Am 26. Oktober 2021 fand eine von FRONTEX koordinierte und von Deutschland organisierte Charterrückführung nach Bangladesch statt. Es konnten insgesamt 39 Personen an die Behörden in Dhaka übergeben werden, davon 5 bangladeschische Staatsangehörige aus Österreich, 33 Personen aus Deutschland, sowie 1 Person aus Rumänien.

Bei den 5 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung ehestmöglich zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

In Umsetzung der "Standard Operating Procedures" Vereinbarung zwischen der EU und Bangladesch konnten die österreichischen Behörden während der gesamten Rückkehrvorbereitung und auf die volle Unterstützung der bangladeschischen Vertretungsbehörde zählen.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Set an Maßnahmen gefördert (returnfromaustria.at).

Das BMI steht in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen stets in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Forcierung kohärenter Außerlandesbringungen. Die pandemiebedingten Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, Testungen etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19119 vom Mittwoch, 27. Oktober 2021, 15:15 Uhr
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