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Österreich organisiert erneut FRONTEX-Charteroperation nach Indien
BFA legt auch weiterhin besonderen Schwerpunkt auf Außerlandesbringungen - 14 indische Staatsangehörige aus Österreich an Behörden in Delhi übergeben
Auch im Jahr 2023 liegt der Schwerpunkt des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiterhin auf dem Bereich Außerlandesbringungen. Das BFA legt seinen Fokus derzeit vor allem auf die Herkunftsstaaten Indien, Nigeria, Marokko und Irak. Zusätzlich strebt das BFA auch eine Steigerung der Dublin-Überstellungen in andere EU-Mitgliedsstaaten an. Bei Personen, bei denen eine Einzelrückführung nicht möglich ist, setzt das BFA auch weiterhin auf Charteroperationen.
Bereits im Jahr 2022 konnte eine deutliche Steigerung der Außerlandesbringungen erzielt werden. Es wurden insgesamt 12.550 Ausreisen verzeichnet, was den zweithöchsten Wert seit 2016 darstellt. Im Bereich der Charterrückführungen kooperiert Österreich weiterhin eng mit FRONTEX. Insgesamt konnten im Vorjahr 38 Charteroperationen in 19 Destinationen umgesetzt werden. Im Jahr 2022 führte Österreich den ersten EU-weiten Charter nach Indien durch.
Im Zuge der von Österreich organisierten dritten Charterrückführung nach Indien konnten nun am 7. Juni 2023 insgesamt 14 ausreisepflichtige indische Staatsangehörige an die Behörden in Delhi übergeben werden. Insgesamt wurden bei den bisher drei Charteroperationen 54 ausreisepflichtige Personen nach Indien rückgeführt. Die Koordination erfolgte durch FRONTEX. Zusätzlich finden laufend Einzelrückführungen nach Indien statt. Insgesamt konnte das BFA im Jahr 2023 bereits 257 Außerlandesbringungen von ausreisepflichtigen, indischen Staatsangehörigen verzeichnen – davon 180 freiwillig und 77 zwangsweise.
Österreich und Indien setzen durch die Einigung auf ein umfassendes Migrationsabkommen im Mai 2023 ein klares Zeichen des gemeinsamen Migrationsmanagements. Die grundsätzliche internationale Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehörige wird dadurch beiderseits bekräftigt und durch klare Festlegung der Rückübernahmeprozesse, einschließlich der Beschaffung von Ersatzreisedokumenten, Bearbeitungsfristen und Übernahmemodalitäten, die effiziente Abwicklung nun in guter bilateraler Kooperation weiter verbessert.
Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Für indische Staatsangehörige bestehen dabei kaum Chancen auf eine schutzgewährende Entscheidung durch das BFA: aktuell liegt die Anerkennungsquote bei 0 %. Aus diesem Grund erfolgt bei indischen Staatsangehörigen die Prüfung des Schutzvorbringens in rund 80 % der Fälle im Zuge von Schnell-Verfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 27 Tagen) oder Eil-Verfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden).
Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, müssen Fremde ohne Aufenthaltsrecht in Österreich das Bundesgebiet innerhalb der gesetzten Frist verlassen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei grundsätzlich Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr im Rahmen der Rückkehrhilfe organisatorisch und finanziell unterstützt (www.returnfromaustria.at). Wird der Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachgekommen, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen.