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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Nigeria teil
4 straffällige nigerianische Staatsangehörige aus Österreich nach Lagos rückgeführt
Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Nigeria konnten am 7. März 2023 insgesamt 20 nigerianische Staatsangehörige an die Behörden in Lagos übergeben werden – davon 4 aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert. Es handelte sich für Österreich um die zweite Charteroperation nach Nigeria in diesem Jahr – im Vorjahr fanden insgesamt zehn Charterrückführungen nach Nigeria statt. Zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.
Beim aktuellen Charter wurden alle 4 Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und wegen Suchtgifthandel sowie unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften rechtskräftig strafrechtlich verurteilt. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern möglichst unmittelbar nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich.
Die Außerlandesbringung von straffälligen Personen stellt für das BFA einen besonderen Schwerpunkt dar. Insgesamt waren im Vorjahr rund 50 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Bei den zehn im Jahr 2022 durchgeführten FRONTEX-Charteroperationen nach Nigeria wiesen rund 55 Prozent der aus Österreich rückgeführten Personen mindestens eine strafrechtliche Verurteilung auf. Nigerianische Staatsangehörige befinden sich damit bei der Straffälligkeit über dem Durchschnitt und zählen zu den Top 10 Nationalitäten bei zwangsweisen Außerlandesbringungen von straffälligen Personen.
Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt. Insgesamt erfolgten im Jahr 2022 346 Außerlandesbringungen von nigerianischen Staatsangehörigen – davon 174 zwangsweise und 172 freiwillig.
Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird dabei stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at).
Erst wenn der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige Ausreise erfolgt, wird vom BFA in letzter Konsequenz eine zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet. Um Personen mit bestehender Ausreiseverpflichtung ausfindig zu machen, führt das BFA gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen laufend Schwerpunktaktionen – unter anderem mit Fokus auf nigerianische Staatsangehörige – an öffentlichen Brennpunkten durch.
Der durchgeführte Charter ist auch ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen.