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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Armenien teil
11 armenische Staatsangehörige aus Österreich nach Jerewan rückgeführt
Im Zuge einer von Deutschland organisierten Charterrückführung nach Armenien konnten am 9. Mai 2023 insgesamt 39 armenische Staatsangehörige an die Behörden in Jerewan übergeben werden – davon 11 aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert, neben Österreich und Deutschland nahm auch Schweden teil. Während des gesamten Prozesses der Außerlandesbringung von Beginn bis zur Übergabe an die Behörden im Heimatland wird die Einhaltung höchster qualitativer und menschenrechtlicher Standards gewährleistet.
Die Prüfung jedes Asylverfahrens erfolgt im Rahmen eines umfassenden, individuellen und objektiven Ermittlungsverfahrens vor dem BFA. Das Asylrecht dient in erster Linie dazu, geflüchteten Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten. Armenien wird seit 2018 als sicherer Herkunftsstaat geführt und weist deshalb eine sehr niedrige Anerkennungsquote auf.
Der österreichische Rechtsstaat bietet weitreichende Rechtsmittel sowie mehrere gerichtliche Instanzen. Das BFA ist jedenfalls an die gerichtlichen Entscheidungen gebunden und hat diese, sobald sie rechtskräftig geworden sind, umzusetzen.
Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Es wird zudem in jedem Fall der Auftrag zur umfassenden Rückkehrberatung erteilt, insbesondere für Familien und vulnerable Personen.
Die Zulässigkeit einer Außerlandesbringung wird in jedem einzelnen Fall umfassend und individuell in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Dabei werden insbesondere auch eventuell drohende Gefahren im Falle einer Rückkehr sowie allfällige Integrationsbemühungen berücksichtigt. Erst wenn der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen wird und keine freiwillige bzw. eigenständige Ausreise erfolgt, wird vom BFA in letzter Konsequenz eine zwangsweise Rückführung in die Wege geleitet.
Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Das seit dem Jahr 2014 bestehende EU-Rückübernahmeabkommen mit Armenien wird in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt. Es handelte sich für Österreich um die erste Charteroperation nach Armenien in diesem Jahr. Zusätzlich werden regelmäßig Einzelrückführungen durchgeführt.
Der durchgeführte Charter ist ein klares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Österreich steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Organisation von Außerlandesbringungen.