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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Pakistan teil

2 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich in ihren Herkunftsstaat rückgeführt

Am 8. Februar 2022 fand eine von Deutschland organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Pakistan statt. Es konnten dabei insgesamt 37 Personen an die Behörden in Islamabad übergeben werden, davon 2 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich, 34 Personen aus Deutschland und eine Person aus der Schweiz. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Bei den 2 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Pakistan trat außerdem bereits im Jahr 2010 ein EU-Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt. Zusätzlich läuft bis Ende Februar die befristete Sonderaktion "Plus 1.000 €", die eine erhöhte Rückkehrhilfe für eine freiwillige Rückkehr in die Heimat ermöglicht (nähere Informationen auf www.returnfromaustria.at).

Das BMI steht in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen außerdem in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Ermöglichung kohärenter Außerlandesbringungen. Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19384 vom Mittwoch, 9. Februar 2022, 15:01 Uhr
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