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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Usbekistan teil

Rückführung von 7 usbekischen Staatsangehörigen in ihren Herkunftsstaat

Im Zuge einer von Schweden organisierten Charterrückführung nach Usbekistan konnten am 26. Oktober 2022 insgesamt 21 usbekische Staatsangehörige an die Behörden in Taschkent übergeben werden – davon 7 aus Österreich. Die Charteroperation wurde von FRONTEX koordiniert. Bei jeder Charteroperation werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten. Neben den Eskorten hat deshalb auch ein Team bestehend aus Menschenrechtsbeobachter, Sanitäter, Arzt sowie Dolmetscher die Außerlandesbringung begleitet.

Bei allen aus Österreich rückgeführten Personen wurde der Einzelfall in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und das Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen. Die Anerkennungsquote bei Asylanträgen von usbekischen Staatsangehörigen ist derzeit sehr gering: Im Jahr 2022 wurde vom BFA lediglich in rund 3 % der Fälle eine schutzgewährende Entscheidung getroffen.

Sobald eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung (in vielen Fällen nach Ausschöpfung des Instanzenzuges) vorliegt, ist der Ausreiseverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. Der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird stets Vorrang eingeräumt sowie die freiwillige Rückkehr und Reintegration (Unterstützungsleistungen vor Ort) durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und gefördert (www.returnfromaustria.at).

Wird die Möglichkeit der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise nicht genutzt, hat das BFA im Sinne eines rechtstaatlichen Vollzugs des Fremdenwesens die zwangsweise Außerlandesbringung umzusetzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen gelegt wird. Beim aktuellen Charter wurde eine Person während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund von gefährlicher Drohung rechtskräftig strafrechtlich verurteilt.

Der durchgeführte Charter ist ein sichtbares Zeichen einer gemeinsamen europäischen Rückkehrpolitik und somit ein wesentliches Element eines geordneten, glaubwürdigen Migrationssystems. Alle Staaten sind grundsätzlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Auch mit Usbekistan besteht eine konstruktive, bilaterale Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr. Entsprechende Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden selbstverständlich weiterhin bei sämtlichen Außerlandesbringungen umgesetzt.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 20208 vom Donnerstag, 27. Oktober 2022, 16:04 Uhr
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