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FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Pakistan in Kooperation mit Griechenland durchgeführt
Rückführung von 4 georgischen und 2 pakistanischen Staatsangehörigen aus Österreich in ihr
Herkunftsland
Am 15. Juni 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von Griechenland organisierte und von FRONTEX koordinierte Rückführungsaktion nach Georgien und im Anschluss nach Pakistan statt. Es konnten dabei insgesamt 28 Personen an die Behörden in Tiflis bzw. Islamabad übergeben werden, davon 4 georgische und 2 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich, 9 georgische und 12 pakistanische Staatsangehörige aus Griechenland sowie ein georgischer Staatsangehöriger aus Tschechien. Neben den Eskorten begleiteten ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, zwei Sanitäter und zwei Dolmetscher die Rückführung.
Seit Beginn des Jahres 2020 wurde die bilaterale Partnerschaft zwischen Österreich und Griechenland besonders im Bereich Rückkehr vertieft, im Rahmen derer auch gemeinsame Charterrückführungen durchgeführt werden.
Bei den 6 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach.
Zudem wurden 4 dieser aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte (darunter schwere Körperverletzung sowie gewerbsmäßiger Diebstahl) strafrechtlich verurteilt, das entspricht zwei Drittel.
Eine kohärente Rückkehrpolitik stellt ein Kernelement eines geordneten und glaubwürdigen Migrationssystems dar und erfordert auch eine funktionierende zwischenstaatliche Kooperation im Bereich der Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Sowohl mit Georgien als auch mit Pakistan bestehen diesbezüglich EU-Rückübernahmeabkommen.
Die Priorität des BMI bei Außerlandesbringungen liegt – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – stets auf der freiwilligen Ausreise als selbstbestimmte und nachhaltigere Form der Rückkehr. Diese wird seit Jahren durch ein breites Maßnahmenbündel (individuelle Rückkehrberatung sowie Reintegrationsprogramme für die Schaffung von Perspektiven vor Ort) unterstützt und gefördert. Erst wenn die Möglichkeit der freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise nicht in Anspruch genommen wurde, kommt es im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik zu einer zwangsweisen Außerlandesbringung. Bei jeder Außerlandesbringung mittels Charter werden sehr hohe qualitative Maßstäbe eingehalten.
Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).