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Österreich nimmt an FRONTEX-Charteroperation nach Pakistan teil

10 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich in ihren Herkunftsstaat rückgeführt

Am 11. November 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Deutschland organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Pakistan statt. Es konnten dabei insgesamt 66 Personen an die Behörden in Islamabad übergeben werden, davon 10 pakistanische Staatsangehörige aus Österreich, 50 Personen aus Deutschland sowie 6 Personen aus Rumänien. Neben den Eskorten waren ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, ein Sanitäter sowie ein Dolmetscher bei der Rückführung an Bord.

Bei den 10 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

5 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Raub, Schlepperei, Körperverletzung sowie Suchtmitteldelikte.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Mit Pakistan trat außerdem bereits im Jahr 2010 ein EU-Rückübernahmeabkommen in Kraft, welches in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt wird.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben –stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt. Derzeit läuft dazu auch eine befristete Sonderaktion mit erhöhter Rückkehrhilfe (nähere Informationen auf www.returnfromaustria.at).

Das BMI steht in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen außerdem in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Ermöglichung kohärenter Außerlandesbringungen. Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI/Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19162 vom Freitag, 12. November 2021, 13:25 Uhr
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