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FRONTEX-Charteroperation nach Georgien und Armenien durchgeführt

4 georgische und 3 armenische Staatsangehörige aus Österreich erfolgreich an die Behörden in Tiflis bzw. Jerewan übergeben

Am 24. Februar 2022 fand eine von Österreich organisierte und von FRONTEX koordinierte Rückführungsaktion nach Georgien und im Anschluss nach Armenien statt. Es konnten dabei insgesamt 18 Personen an die Behörden in Tiflis und Jerewan übergeben werden, davon 4 georgische und 3 armenische Staatsangehörige aus Österreich.

Bei den 7 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden bzw. bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung ehestmöglich zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

4 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Raub, schwere Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz, Diebstahl, Urkundenfälschung und Fälschung von besonders geschützten Urkunden.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Diesbezügliche EU-Rückübernahmeabkommen bestehen sowohl mit Georgien (2011) als auch mit Armenien (2014) und werden in guter, bilateraler Kooperation laufend umgesetzt.

Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt.

Das BMI steht in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen außerdem in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene und nutzt Synergien bei der Ermöglichung kohärenter Außerlandesbringungen. Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19436 vom Freitag, 25. Februar 2022, 11:07 Uhr
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