News
Stellungnahme zum Fall eines 20-jährigen Syrers, der Fahrgäste in einem ICE attackierte
2021 in Österreich Asyl beantragt – seit 2022 asylberechtigt – Aberkennungsverfahren eingeleitet
Aufgrund der umfangreichen medialen Berichterstattung besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer sachlichen Information. Das "Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl" (BFA) nimmt gemäß § 5a BFA-G wie folgt Stellung:
Der 20-jährige tatverdächtige Syrer, der gestern in einem ICE-Zug in Deutschland mehrere Passagiere attackiert haben soll, hat im Jahr 2021 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz (Asylantrag) gestellt. Das BFA führte im Zuge des Asylverfahrens eine Altersfeststellung durch und erteilte ihm nach Bestätigung der Minderjährigkeit im Jahr 2022 einen Schutzstatus.
Der Tatverdächtige hat einen Wohnsitz in Österreich, wodurch er für die Behörden und Verfahrensschritte formell erreichbar ist.
Nach zwei rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt im Februar und Ende April 2025 wurde noch im Mai 2025 vom BFA ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet.
Rasche fremdenrechtliche Verfahren und Rückkehrentscheidungen sind Teil der konsequenten Asylpolitik. Österreich hat erst gestern als erstes europäisches Land einen syrischen Straftäter nach Ende seiner Haftstrafe nach Syrien abgeschoben.