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Österreich organisiert FRONTEX-Charteroperation nach Serbien

4 serbische Staatsangehörige aus Österreich in ihren Herkunftsstaat rückgeführt

Am 30. März 2022 fand eine von Österreich organisierte Charterrückführung unter der Koordination von FRONTEX nach Serbien statt. Dabei konnte Österreich als alleiniger an der Landüberstellung teilnehmender Mitgliedstaat insgesamt 4 serbische Staatsangehörige an die Behörden in Kelebija übergeben. Neben den Eskorten haben ein Menschenrechtsbeobachter, ein Arzt, ein Sanitäter sowie ein Dolmetscher die Überstellung begleitet.

Bei den 4 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde.

Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Dabei werden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.

Eine der aus Österreich rückgeführten Personen wurde während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schwere Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Einer freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird hierbei – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – grundsätzlich stets Vorrang eingeräumt. Die freiwillige Rückkehr und Reintegration von Seiten des BMI durch ein breites Maßnahmenbündel entsprechend unterstützt und gemeinsam mit der BBU bundesweit kommuniziert und umgesetzt (returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests, Impfangebot etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19507 vom Donnerstag, 31. März 2022, 15:06 Uhr
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