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FRONTEX-Charteroperation nach Afghanistan durchgeführt

Rückführung von 14 afghanischen Staatsangehörigen aus Österreich in ihr Herkunftsland

Am 18. Mai 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Schweden organisierte EU-Rückführungsaktion nach Afghanistan statt. Es wurden dabei insgesamt 38 afghanische Staatsangehörige an die Behörden in Kabul übergeben, davon 14 aus Österreich, 14 aus Rumänien, 6 aus Schweden, sowie je 2 Personen aus Finnland und aus Bulgarien.

Bei den 14 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und die ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen, nicht freiwillig nachkamen. Potenzielle Gefahren für die Rückkehrenden in Afghanistan wurden in jedem Einzelfall umfassend in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft.

8 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 33 Delikte umfassen Vergewaltigung, (schwere) Körperverletzung, (schwere) Nötigung, Raufhandel, Diebstahl, schweren gewerbsmäßigen Betrug, gefährliche Drohung, (schwere) Sachbeschädigung sowie Suchtmitteldelikte.

Die Europäische Union und Afghanistan arbeiten seit 2016 auf Grundlage des sogenannten "Joint Way Forward" in Fragen des Migrationsmanagements kontinuierlich zusammen. Dieser gemeinsame Weg in allen Phasen des Rückkehr-Prozesses wird fortan mit der am 26. April 2021 in Kraft getretenen Nachfolgevereinbarung "EU-Afghanistan Joint Declaration on Migration Cooperation" bekräftigt und weiter intensiviert.

Diese Vereinbarung ist die Basis der bilateralen Kooperation im Bereich Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration von Personen ohne Aufenthaltsrecht, welche Kernelemente eines geordneten und glaubwürdigen Migrationssystems darstellen. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Einer freiwilligen Ausreise wird dabei – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang vor einer zwangsweisen Außerlandesbringung eingeräumt. Die freiwillige Ausreise ist die selbstbestimmte und nachhaltige Form der Rückkehr und wird durch ein breites Maßnahmenbündel (individuelle Rückkehrberatung, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Heimreise, Möglichkeit der Teilnahme an Reintegrationsprogramm vor Ort) seit Jahren vom BMI unterstützt und gefördert.

Für Rückkehrer nach Afghanistan besteht zudem die Möglichkeit, nach Ankunft eine "Post Arrival"-Unterstützung von IOM zur Deckung unmittelbarer, dringender Bedürfnisse (temporäre Unterkunft, Weiterreise, etc.) im Rahmen eines EU-finanzierten Projektes zu erhalten.

Mit der Staatendokumentation verfügt das BFA über eine spezialisierte Abteilung, die die Lage in Afghanistan laufend entsprechend beobachtet und dokumentiert. Die grundsätzliche Einschätzung der Lage in Afghanistan durch das BFA entspricht der von anderen europäischen Partnern sowie der europäischen Asylagentur (EASO).

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18672 vom Mittwoch, 19. Mai 2021, 15:12 Uhr
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