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BFA-Jahresbilanz 2024: Neuer Höchstwert bei Ausreisen und niedrigste Asylantragszahlen seit 2020
Im zehnten Jahr seines Bestehens konnte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit 13.568 Außerlandesbringungen einen neuen Höchstwert erzielen. Zugleich kam es bei den Asylanträgen zu einem massiven Rückgang um rund 60 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023. Durch die verstärkte Abarbeitung von offenen Verfahren konnten diese um rund 42 Prozent reduziert werden.
"Wir haben im Jahr 2024 erneut einen besonderen Schwerpunkt auf die Abarbeitung der offenen Verfahren aus den antragsstarken Jahren 2022 und 2023 gelegt und konnten damit unseren Rucksack an offenen Verfahren beinahe halbieren. Bei Personen mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit führen wir zudem weiterhin Schnellverfahren durch. Wenn jemand kein Aufenthaltsrecht in Österreich erhält, arbeiten wir konsequent daran, dass möglichst rasch eine eigenständige oder zwangsweise Ausreise erfolgt. Das beweist auch die Statistik: Mit 13.568 Außerlandesbringungen haben wir im Vorjahr einen neuen Höchstwert erreicht. Vielen Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im BFA für diese hervorragenden Leistungen", betont BFA-Direktor Gernot Maier.
Asyl: Anträge auch niedrigstem Stand seit 2020 – Offene Verfahren um 42 Prozent reduziert
Insgesamt wurden im Jahr 2024 25.360 Asylanträge in Österreich registriert – das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 2020. Das BFA konnte im selben Zeitraum 38.836 Asyl-Entscheidungen treffen und damit die Anzahl der offenen Verfahren um 42 Prozent reduzieren. Mit Jahresende waren noch 16.335 Asylverfahren in erster Instanz anhängig. Die Verfahrensdauer betrug im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 7,8 Monate.
Rund 33 Prozent der Verfahren wurden vom BFA negativ entschieden. In rund 58 Prozent der Fälle wurde eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Weitere rund 9 Prozent der abgeschlossenen Verfahren mussten eingestellt werden, weil sich die antragstellende Person nicht mehr in Österreich befindet und sich damit dem Verfahren entzogen hat. Es wurden 1.389 Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer 32,5 Tage) bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten bzw. aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit durchgeführt. Davon waren insbesondere Staatsbürger aus Marokko, der Türkei und Indien betroffen.
Höchstwert bei Außerlandesbringungen – Rund 45 Prozent der zwangsweise außer Landes gebrachten Personen straffällig
Insgesamt erfolgten im Jahr 2024 13.568 Außerlandesbringungen – davon 6.595 eigenständig nach einem entsprechenden Bescheid der Behörde (49 %) und 6.973 zwangsweise (51 %). Damit war die Anzahl der zwangsweisen Rückführungen erstmals seit dem Jahr 2019 höher als die Anzahl der eigenständigen Ausreisen. Die zwangsweisen Außerlandesbringungen untergliedern sich in 5.792 Abschiebungen und 1.181 Dublin-Überstellungen. Die Zahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen hat sich im Jahr 2024 um 16 Prozent erhöht. Betrachtet man nur die Abschiebungen sind es sogar 22 Prozent.
Das BFA legt bei Rückführungen weiterhin einen besonderen Fokus auf Straffällige: So waren im Jahr 2023 rund 45 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt – das ist beinahe jede zweite Person. Weiters werden vom BFA auch konsequent Maßnahmen gegen illegalen Aufenthalt gesetzt: Gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.334 Schwerpunktaktionen an öffentlichen Brennpunkten durchgeführt. Dabei wurden rund 28.400 Personen kontrolliert, über 1.400 Personen festgenommen und in 283 Fällen die Schubhaft verhängt. Mehr als 500 Außerlandesbringungen erfolgten in Folge einer Schwerpunktaktion.
Wenn Fremde in Österreich straffällig werden, so wird dies vom BFA in jedem Verfahrensstatus umgehend berücksichtigt und möglichst strenge asyl- und fremdenrechtliche Konsequenzen geprüft. Bei Personen, die bereits einen Schutzstatus in Österreich erhalten haben, wird umgehend ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 4.439 Aberkennungsverfahren eingeleitet – mehr als die Hälfte davon wegen Straffälligkeit (51 %). Neben der Straffälligkeit kann aber auch eine wesentliche Änderung der Situation im Herkunftsstaat oder die dauerhafte freiwillige Niederlassung im Herkunftsstaat ein Grund für eine Aberkennung sein.
Vertriebene aus der Ukraine: 85.564 Personen mit Vertriebenen-Status in Österreich
Vertriebene aus der Ukraine erhalten bei Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu wurde im März 2022 auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Insgesamt wurden seit Kriegsbeginn 124.895 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive in Österreich registriert. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird durch einen Ausweis für Vertriebene dokumentiert und gilt aktuell bis 4. März 2026. Rund 85.500 Personen verfügen aktuell über einen Vertriebenen-Status in Österreich.