News

FRONTEX-Charteroperation nach Afghanistan durchgeführt

Österreich führt 17 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurück

Am 23. Februar 2021 fand unter speziellen Schutzvorkehrungen eine von Schweden organisierte gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter der Koordination von FRONTEX nach Afghanistan statt. Es konnten dabei insgesamt 37 afghanische Staatsangehörige an die Behörden in Kabul übergeben werden, davon 17 aus Österreich, 12 aus Schweden, je 2 aus Bulgarien, Ungarn und Belgien sowie je eine Person aus Luxemburg und aus der Slowakei.

Bei den 17 aus Österreich rückgeführten Personen handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen die Zulässigkeit einer Rückführung in allen Fällen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Es wurden dabei ausschließlich Personen rückgeführt, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde und die somit verpflichtet waren, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen.

11 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 38 Delikte umfassen (versuchte) Vergewaltigung, (schwere) Nötigung, Körperverletzung, gefährliche Drohung, Freiheitsentziehung, Raub, (schweren) Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte. Grundsätzlich erfolgt die Verhängung der Schubhaft und die Abschiebung bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darauf geachtet, dass die Schubhaft unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird. Aufgrund der begangenen Straftaten und der prognostizierten Gefährdung wurden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mehrjährige Einreiseverbote erlassen.

Mit der Staatendokumentation verfügt das BFA über eine spezialisierte Abteilung, die die Lage in Afghanistan entsprechend beobachtet und dokumentiert und den Instanzen des Asylverfahrens zur Verfügung stellt. Die grundsätzliche Einschätzung der Lage in Afghanistan durch das BFA entspricht der von anderen europäischen Partnern sowie der europäischen Asylagentur (EASO). Eventuell drohende Gefahren bei einer Rückkehr nach Afghanistan werden in jedem Einzelfall genau geprüft.

Trotz der COVID-19 Pandemie hat das BMI keine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Selbstverständlich erfolgt hier seitens der Sicherheits- und Migrationsbehörden eine ständige Evaluierung der Lage sowie Anpassung an die aktuelle Situation und erlassenen Maßnahmen.

FRONTEX-Charteroperation nach Afghanistan
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18476 vom Mittwoch, 24. Februar 2021, 12:18 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion

Share Facebook
Share Twitter

Zurück

Donnerstag, 28. März 2024
Wien

Mittwoch, 3. April 2024
Wien

Samstag, 6. April 2024
Wien

Samstag, 6. April 2024
Wien

Mittwoch, 10. April 2024
Wien

zu den Terminen