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BFA Jahresbilanz 2022: Rund 90.000 Asyl-Entscheidungen plus rund 91.000 Vertriebene aus der Ukraine

Steigerung um 12 Prozent bei Außerlandesbringungen – Weiterhin Fokus auf straffällige Fremde

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie der enorme Anstieg bei den Asylantragszahlen – vor allem von Antragsteller*innen aus Staaten mit sehr geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit – haben das BFA auch im Jahr 2022 vor große Herausforderungen gestellt. Durch eine Reihe an organisatorischen und personellen Maßnahmen konnte jedoch in beinahe allen Tätigkeitsbereichen des BFA eine weitere Leistungssteigerung erzielt und teilweise auch die Höchstwerte aus den Jahren 2015/2016 übertroffen werden.

"Das BFA hat im Jahr 2022 erneut unter Beweis gestellt, dass das Amt resilient aufgestellt ist und wir rasch auf geänderte Rahmenbedingungen reagieren können. So haben wir nicht nur rund 91.000 Verfahren von Vertriebenen aus der Ukraine entschieden und rund 87.000 Druckaufträge für Ausweise für Vertriebene an die Staatsdruckerei übermittelt, sondern zusätzlich auch rund 90.000 Entscheidungen in Asylverfahren getroffen. Damit können wir eine wirklich eindrucksvolle Bilanz ziehen und ich möchte mich bei allen Mitarbeiter*innen des BFA für ihren außerordentlichen Einsatz bedanken", betont BFA-Direktor Gernot Maier.

"Die schrittweisen Aufhebungen der COVID-19-bedingten Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr haben sich sehr positiv auf den Bereich der Außerlandesbringungen ausgewirkt. So konnte im Jahr 2022 mit einem Plus von 12 Prozent eine weitere deutliche Steigerung erzielt werden. Mit rund 64 Prozent erfolgte die Mehrheit aller Ausreisen im Jahr 2022 freiwillig. Das BFA legt zudem weiterhin einen besonderen Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen – diese machten im Vorjahr rund 50 % aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen aus", hebt BFA-Vizedirektorin Karoline Preißer hervor.

Vertriebene aus der Ukraine: 91.253 Entscheidungen und 86.737 produzierte Ausweise

Für Vertriebene aus der Ukraine wurde mit der Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene und der nationalen Umsetzung durch die Vertriebenen-Verordnung eine völlig neue Rechtsgrundlage geschaffen. Es war daher für das BFA zu Beginn des Ukraine-Krieges notwendig, neue Prozesse und Strukturen zu schaffen, um Vertriebenen aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz zu gewähren und in jedem Einzelfall auch mögliche Ausschlussgründe vom vorübergehenden Aufenthaltsrecht zu prüfen. Weiters waren auch umfangreiche technische Umprogrammierungen notwendig, um die Druckaufträge für den Ausweis für Vertriebene an die Österreichische Staatsdruckerei (ÖSD) übermitteln zu können und den Betroffenen damit rasch Zugang zum Arbeitsmarkt und weiteren wichtigen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Insgesamt wurden im Jahr 2022 90.994 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive registriert. Das BFA hat in der Folge 86.737 Druckaufträge an die ÖSD zur Produktion der Ausweise für Vertriebene übermittelt.

7 der 10 antragsstärksten Nationen mit Anerkennungswahrscheinlichkeit von unter 3 Prozent – Weiterhin besonderer Fokus auf rasche Verfahren

Vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2022 kam es zusätzlich zu den Vertriebenen aus der Ukraine zu einem weiteren sprunghaften Anstieg der Anträge auf internationalen Schutz (Asylanträge) – insbesondere durch die enorme Zunahme an nordafrikanischen und indischen Antragsteller*innen. Insgesamt wurden dadurch bis Jahresende 112.272 Asylanträge verzeichnet und damit der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2015 deutlich übertroffen.

Auch die Leistungen des BFA übersteigen die Werte aus den Jahren 2015/2016: So wurden im Vorjahr insgesamt 89.437 Asyl-Entscheidungen getroffen – das sind rund drei Mal so viele wie noch im Jahr 2021. Dabei zeigt sich auch deutlich, dass die Mehrheit der Entscheidungen entweder negativ ausfielen (34 %) oder sich die Antragsteller*innen dem Verfahren entzogen (48 %). Nur in rund 18 % der Fälle wurde vom BFA eine schutzgewährende Entscheidung getroffen. Ein ähnlicher Trend kann auch bei den antragsstärksten Nationen beobachtet werden: So wiesen 7 von 10 Staaten eine Anerkennungswahrscheinlichkeit von unter 3 Prozent auf.

Die hohe Anzahl an Asylwerber*innen aus Staaten mit sehr geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit erforderte einen noch stärkeren Fokus auf die Durchführung von raschen Verfahren. Hier erfolgte im Jahr 2022 eine Steigerung um mehr als 530 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden 23.297 rasche Verfahren entschieden. Dazu zählen Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 35 Tagen) sowie Eilverfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden).

Trotz der rasch eingeleiteten Maßnahmen zur Bewältigung der hohen Arbeitsbelastung waren zu Jahresende noch 44.384 Verfahren beim BFA offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller entschiedenen Verfahren im Jahr 2022 liegt bei rund 3,5 Monaten.

Plus 12% bei Außerlandesbringungen – Rund 50 % aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen mindestens einmal strafrechtlich verurteilt

Nachdem sich die COVID-19-bedingten Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr in den vergangenen Jahren sehr deutlich auf die Anzahl der Außerlandesbringungen ausgewirkt hatten, zeigt sich auch in diesem Bereich nun wieder ein positiver Trend. So konnte im Jahr 2022 eine weitere deutliche Steigerung der Außerlandesbringungen um rund 12 Prozent erzielt werden. Insgesamt kam es im Jahr 2022 zu 12.550 Ausreisen – das ist der zweithöchste Wert seit dem Jahr 2016. Es erfolgten 8.079 freiwillige Ausreisen (64 %) – davon entfielen 2.341 auf Vertriebene aus der Ukraine – und 4.471 zwangsweise Außerlandesbringungen (36 %).

Einer freiwilligen bzw. eigenständigen Ausreise wird – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – grundsätzlich der Vorrang vor einer zwangsweisen Außerlandesbringung eingeräumt und die freiwillige Rückkehr und Reintegration durch ein breites Maßnahmenbündel beworben und unterstützt (www.returnfromaustria.at). Im Jahr 2022 wurden zusätzlich zwei zeitlich begrenzte Sonderaktionen mit erhöhter Rückkehrhilfe zur Förderung der Freiwilligen Rückkehr durchgeführt.

Im Bereich der Charterrückführungen setzt Österreich weiterhin auf eine enge Kooperation mit FRONTEX. Insgesamt konnten im Vorjahr 38 Charteroperationen in 19 Destinationen umgesetzt werden – davon 31 in Drittstaaten. Neben dem EU-weit ersten Charter nach Indien führte Österreich im Jahr 2022 auch erstmals einen Charter nach Ägypten durch.

Asyl- und fremdenrechtliche Konsequenzen bei straffälligen Fremden haben oberste Priorität – 52 % aller Aberkennungsverfahren wegen Straffälligkeit eingeleitet

Das Thema Straffälligkeit hat für das BFA oberste Priorität – wenn Fremde in Österreich straffällig werden, so wird dies in jedem Verfahrensstatus umgehend berücksichtigt. Bei Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten bedeutet dies, dass unverzüglich nach Einlangen einer Anzeige ein Aberkennungsverfahren eingeleitet wird. Im Vorjahr wurden insgesamt 2.772 Aberkennungsverfahren eingeleitet – davon ca. 52 % wegen Straffälligkeit.

Auch im Bereich der Außerlandesbringungen liegt der Schwerpunkt auf straffälligen Personen. Insgesamt waren im Jahr 2022 rund 50 % aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt.

Weiters werden vom BFA auch konsequent Maßnahmen gegen illegalen Aufenthalt gesetzt: Gemeinsam mit den LPDs wurden 2022 mit insgesamt 865 so viele Schwerpunktaktionen wie noch nie an öffentlichen Brennpunkten durchgeführt. Dabei wurden rund 26.000 Personen kontrolliert, über 1.200 Personen festgenommen und in 171 Fällen die Schubhaft verhängt. Mehr als 400 Außerlandesbringungen erfolgten in Folge einer Schwerpunktaktion.

Fokus auf Qualitätssicherung auch bei hoher Arbeitsbelastung wesentlich

Das BFA legte auch im Jahr 2022 einen Schwerpunkt auf eine weitere Steigerung der Qualität von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. So wurden im Jahr 2022 insgesamt rund 33.000 Entscheidungen im Vier-Augen-Prinzip erlassen, also dem/der jeweiligen Teamleiter/in vorgelegt, und weitere rund 7.000 Entscheidungen einer internen Evaluierung unterzogen.

Das Erfassungstool "BERT" stellt seit Beginn des Jahres 2021 ein wichtiges Instrument dar, um die Qualität der erstinstanzlichen Bescheide weiter zu steigern und die dem BFA zurechenbare Abänderungs- bzw. Behebungsquote dauerhaft zu senken. Dazu wird in Kooperation mit UNHCR eine rückblickende Analyse sämtlicher BVwG-Entscheidungen durchgeführt. Insgesamt wurden mit BERT im Jahr 2022 11.052 Entscheidungen des BVwG ausgewertet.

Links:

Dokumente:

Jahresbilanz 2022
Foto: ©  BFA

Artikel Nr: 22661 vom Donnerstag, 27. April 2023, 10:52 Uhr
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