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FRONTEX-Charteroperation nach Afghanistan durchgeführt

Rückführung von 6 afghanischen Staatsangehörigen aus Österreich in ihr Herkunftsland

Am 15. Juni 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Schweden organisierte EU-Rückführungsaktion nach Afghanistan statt. Es wurden dabei insgesamt 31 afghanische Staatsangehörige an die Behörden in Kabul übergeben, davon 6 aus Österreich, 3 aus Schweden, 20 aus Rumänien sowie 2 Personen aus Bulgarien.

Bei den 6 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und die ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet zu verlassen, nicht freiwillig nachkamen. Potenzielle Gefahren für die Rückkehrenden in Afghanistan wurden in jedem Einzelfall umfassend in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft.

2 der aus Österreich rückgeführten Personen wurden zudem während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die insgesamt 10 Delikte umfassen absichtliche schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, schweren Raub, Diebstahl, schwere Sachbeschädigung sowie Suchtmitteldelikte.

Die Europäische Union und Afghanistan arbeiten seit 2016 auf Grundlage des sogenannten "Joint Way Forward" in Fragen des Migrationsmanagements kontinuierlich zusammen. Dieser gemeinsame Weg in allen Phasen des Rückkehr-Prozesses wird nunmehr mit der am 26. April 2021 in Kraft getretenen Nachfolgevereinbarung "EU-Afghanistan Joint Declaration on Migration Cooperation" bekräftigt und weiter intensiviert.

Diese Vereinbarung ist auch die Basis der konstruktiven, bilateralen Kooperation im Bereich Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration von Personen ohne Aufenthaltsrecht, welche Kernelemente eines geordneten und glaubwürdigen Migrationssystems darstellen. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Einer freiwilligen Ausreise wird dabei – auch in Umsetzung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang vor einer zwangsweisen Außerlandesbringung eingeräumt. Die freiwillige Ausreise ist die selbstbestimmte und nachhaltige Form der Rückkehr und wird durch ein breites Maßnahmenbündel (individuelle Rückkehrberatung, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Heimreise, Möglichkeit der Teilnahme an Reintegrationsprogramm vor Ort) seit Jahren vom BMI unterstützt und gefördert. Im Jahr 2021 sind bisher 32 afghanische Staatsangehörige freiwillig und mit entsprechender Unterstützung aus Österreich nach Afghanistan ausgereist.

Für Rückkehrer nach Afghanistan besteht zudem die Möglichkeit, nach Ankunft eine "Post Arrival"-Unterstützung von IOM zur Deckung unmittelbarer, dringender Bedürfnisse (temporäre Unterkunft, Weiterreise, etc.) im Rahmen eines EU-finanzierten Projektes zu erhalten.

Mit der Staatendokumentation verfügt das BFA über eine spezialisierte und national wie international anerkannte Abteilung, die die Lage in Afghanistan laufend entsprechend beobachtet und dokumentiert. Die grundsätzliche Einschätzung der Lage in Afghanistan durch das BFA entspricht der von anderen europäischen Partnern sowie der europäischen Asylagentur (EASO).

Trotz der Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie hat das BMI in seiner Hauptverantwortung für die Umsetzung fremdenrechtlicher Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzliche Aussetzung von Abschiebungen vorgenommen und steht hierzu in engem Austausch mit Partnern auf EU- und internationaler Ebene. Die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal werden laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

Artikelfoto # 1
Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 18759 vom Mittwoch, 16. Juni 2021, 13:41 Uhr
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