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Österreich organisiert Charter für PCR-Testverweigerer nach Nigeria

12 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich an Behörden in Abuja übergeben – Gute
zwischenstaatliche Kooperation bei Rückübernahme

Am 12. Oktober 2021 fand unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen eine von FRONTEX koordinierte und von Österreich organisierte Charterrückführung nach Nigeria statt. Es konnten dabei insgesamt 17 Personen an die Behörden in Nigeria übergeben werden, davon 12 nigerianische Staatsangehörige aus Österreich sowie 5 Personen aus Norwegen. Unter den Returnees befanden sich auch Personen, die die Durchführung eines – für die Einreise erforderlichen – PCR-Tests im Vorfeld der geplanten Außerlandesbringung bereits mehrfach verweigert hatten. Auf Grund der sehr guten Kooperation Nigerias in sämtlichen Rückübernahmeangelegenheiten konnte im bilateralen Einvernehmen eine Handhabe der erforderlichen COVID-19-Präventivmaßnahmen für die sogenannten "Testverweigerer" etabliert werden.

Bei den 12 aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden und bei denen die Zulässigkeit der Rückführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft wurde. Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das BFA gemäß den einschlägigen Regeln des Fremdenpolizeigesetzes und im Sinne einer rechtsstaatlichen Rückführungspolitik die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte.

Zudem wurden 8 dieser aus Österreich rückgeführten Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen Betrug, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung sowie Suchtmitteldelikte. Die Abschiebung erfolgt bei verurteilten Straftätern immer erst nach Verbüßung der Strafhaft in Österreich. Dabei wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl darauf geachtet, dass die Schubhaft zum Zwecke der Außerlandesbringung unmittelbar anschließend an die Strafhaft verhängt wird.

Die Rückkehr-Kooperation von und mit Herkunftsstaaten sowie die damit verbundene Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht in Österreich stellt ein Kernelement eines geordneten, glaubwürdigen und rechtsstaatlichen Migrationssystems dar. Grundsätzlich sind alle Herkunftsstaaten völkerrechtlich zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen verpflichtet. Ein bilaterales Regierungsabkommen zur Rückübernahme zwischen Österreich und Nigeria wurde bereits im Jahr 2012 unterzeichnet. Dieses wird in guter, zwischenstaatlicher Kooperation laufend umgesetzt. Einer freiwilligen Ausreise wird hierbei – auch in Erfüllung entsprechender europäischer Vorgaben – stets Vorrang eingeräumt und diese durch ein breites Maßnahmenbündel vom BMI unterstützt und beworben (returnfromaustria.at).

Zur kontinuierlichen Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden bei sämtlichen Außerlandesbringungen die Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen für die Rückkehrenden sowie das Begleitpersonal laufend und vorausschauend an die jeweils gültigen nationalen, europäischen und internationalen Bestimmungen angepasst (u.a. Hygienemaßnahmen, Sitzplatzeinteilung, COVID-19 Tests etc.).

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 19044 vom Donnerstag, 14. Oktober 2021, 10:57 Uhr
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