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Österreich organisierte Dublin-Charterrückführung nach Bulgarien
5 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien überstellt
Im Zuge der neunten von Österreich organisierten Dublin-Charterrückführung nach Bulgarien in diesem Jahr konnten am 4. Oktober 2023 insgesamt 5 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung überstellt werden. Unter den Rückgeführten befanden sich 3 syrische und 2 afghanische Staatsangehörige. Es wurden während des gesamten Prozesses höchste qualitative Standards eingehalten.
Zusätzlich zu den Charterrückführungen finden auch laufend Überstellungen per Linienflug statt. Bis Ende August 2023 konnten insgesamt 65 Dublin-Überstellungen nach Bulgarien durchgeführt werden – das sind beinahe doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr. Im Vorjahr lag Österreich mit insgesamt 1.100 Dublin-Überstellungen auf Platz 2 in der gesamten EU, wenn man die Anzahl der Dublin-Überstellungen pro 100.000 Einwohner betrachtet.
Die Dublin-III-Verordnung dient dem Zweck, die Zuständigkeit für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zwischen den Mitgliedstaaten eindeutig festzulegen und ist in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island anwendbar. Die Verpflichtungen, die sich aus der Dublin-III-Verordnung ableiten, sind von allen Dublin-Mitgliedstaaten – auch von Österreich – verbindlich einzuhalten.
Mit den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der Dublin-III-Verordnung wird sichergestellt, dass jeder Antrag auf internationalen Schutz rasch vom tatsächlich zuständigen Mitgliedstaat inhaltlich bearbeitet werden kann und die Schutzprüfung in der EU nur einmal erfolgt.