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BFA Jahresbilanz 2023: Das Jahr der Ausreisen

Mit 12.900 Außerlandesbringungen wurde der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2018 übertroffen und ein Fokus auf straffällige Personen gelegt: Rund 45 % aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen waren zumindest einmal strafrechtlich verurteilt. Im Asylbereich liegt der Fokus weiterhin auf dem Abbau der offenen Verfahren und auf der Durchführung von Schnell- und Eilverfahren bei Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit.

Im Zuge einer Pressekonferenz wurden am 21. März 2024 von Innenminister Gerhard Karner gemeinsam mit BFA-Vizedirektorin Karoline Preißer und BMI-Abteilungsleiterin Elisabeth Wenger-Donig die Jahresbilanz des BFA und insbesondere die hervorragenden Zahlen im Bereich der Außerlandesbringungen präsentiert. Innenminister Gerhard Karner betonte im Zuge der Pressekonferenz, dass eine glaubwürdige und gerechte Asyl- und Migrationspolitik "streng sein muss, damit sie auch gerecht sein kann – denn jemand, der kein Recht darauf oder verwirkt hat, in Österreich bleiben zu dürfen, muss unser Land wieder verlassen". Der Innenminister sprach von einer guten Bilanz 2023 und dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl für ihre engagierte Arbeit.

Asyl: Offene Verfahren deutlich reduziert – Großteil der Entscheidungen negativ oder Verfahrensentziehungen

"Im Asylbereich lag unser Hauptaugenmerk im Vorjahr vor allem auf dem Abbau der offenen Verfahren. Wir haben daher möglichst viele Referentinnen und Referenten in diesem Bereich eingesetzt und damit die Zahl der offenen Verfahren um rund ein Drittel reduziert. Bei den Entscheidungen des BFA zeigt sich, dass 71 Prozent der Verfahren entweder negativ entschieden werden oder sich die Asylantragsteller dem Verfahren entziehen und damit auf Schutz in Österreich verzichten", betont BFA-Direktor Gernot Maier.

Insgesamt wurden im Jahr 2023 59.232 Asylanträge in Österreich registriert – das ist ein Rückgang um 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das BFA konnte im selben Zeitraum 78.741 Asyl-Entscheidungen treffen und damit die Anzahl der offenen Verfahren um 36 Prozent reduzieren. Mit Jahresende waren noch 28.335 Verfahren in erster Instanz anhängig. Die Verfahrensdauer beträgt dabei rund 5,5 Monate.

Rund 40 Prozent der Verfahren, die vom BFA entschieden wurden, mussten eingestellt werden, weil sich die antragstellende Person nicht mehr in Österreich befindet und sich damit dem Verfahren entzogen hat. Weitere 31 Prozent der Verfahren wurden vom BFA negativ entschieden. Bei den schutzgewährenden Entscheidungen wurde in rund zehn Prozent der Fälle Asyl zuerkannt und in rund 19 Prozent subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Aufenthaltstitel. Das bedeutet, dass in erster Instanz nur jeder dritte Asylantrag positiv entschieden wird.

Ein ähnlicher Trend kann auch bei den antragsstärksten Nationen beobachtet werden: So wiesen sechs von zehn Staaten eine Anerkennungswahrscheinlichkeit von unter einem Prozent auf. Das BFA legt daher einen besonderen Fokus auf die Durchführung von raschen Verfahren. Insgesamt konnten im Jahr 2023 8.420 rasche Verfahren negativ entschieden werden. Dazu zählen Schnellverfahren (durchschnittliche Verfahrensdauer von 37 Tagen) sowie Eilverfahren (erstinstanzlicher Bescheid innerhalb von 72 Stunden). Davon waren insbesondere Staatsbürger aus Marokko, Indien, Pakistan oder Tunesien betroffen.

Höchstwert bei Außerlandesbringungen – Weiterhin Fokus auf straffällige Personen

"Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um einen konsequenten Vollzug von Außerlandesbringungen und eine fokussierte Bearbeitung bei ausreisepflichtigen Personen zu gewährleisten. So wurden im vergangenen Jahr beispielsweise Abkommen mit Drittstaaten wie Indien, Marokko und dem Irak geschlossen. Alle diese Schritte tragen wesentlich dazu bei, dass wir im Jahr 2023 mit 12.900 einen neuen Höchstwert an Ausreisen verzeichnen konnten. Das sind rund 35 Außerlandesbringungen pro Tag", hebt BFA-Vizedirektorin Karoline Preißer hervor.

Von den 12.900 Außerlandesbringungen im Jahr 2023 erfolgten 6.910 eigenständig nach einem entsprechenden Bescheid der Behörde (54 Prozent) und vor einer drohenden zwangsweisen Abschiebung. Weitere 5.990 Außerlandesbringungen wurden zwangsweise durchgeführt (46 Prozent). Insgesamt hat sich die Anzahl der Außerlandesbringungen im Vergleich zum Jahr 2022 um 26,4 Prozent erhöht. Betrachtet man nur die Abschiebungen sind es sogar 41 Prozent.

Im Bereich der Charterrückführungen setzt Österreich weiterhin auf eine enge Kooperation mit FRONTEX. Insgesamt wurden im Vorjahr 53 Charteroperationen in 15 Destinationen umgesetzt – davon 25 in Drittstaaten und 28 gemäß der Dublin-III-Verordnung in EU-Mitgliedstaaten. Es konnten auch neue Charterdestinationen – wie beispielsweise in den Irak – erschlossen werden.

Das BFA setzt weiterhin einen Schwerpunkt auf die Außerlandesbringung von straffälligen Personen. So waren im Jahr 2023 rund 45 Prozent aller zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt – das ist beinahe jede zweite Person. Bei bestimmten Nationen liegt der Anteil auch deutlich über diesem Durchschnitt, weshalb wir hier verstärkt Maßnahmen setzen. Das betrifft beispielsweise nigerianische Staatsangehörige, von denen rund 68 Prozent der zwangsweise außer Landes gebrachten Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt wurden.

Weiters werden vom BFA auch konsequent Maßnahmen gegen illegalen Aufenthalt gesetzt: Gemeinsam mit den Landespolizeidirektionen wurden im Jahr 2023 mit insgesamt 1.328 so viele Schwerpunktaktionen wie noch nie an öffentlichen Brennpunkten durchgeführt. Dabei wurden 29.790 Personen kontrolliert, über 1.500 Personen festgenommen und in 412 Fällen die Schubhaft verhängt. Mehr als 600 Außerlandesbringungen erfolgten in Folge einer Schwerpunktaktion.


Positive Entwicklung bei Dublin-Überstellungen

Bei den Überstellungen auf Basis der Dublin-III-Verordnung zählen Bulgarien, Rumänien und Kroatien zu den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten für Österreich. Mit allen drei Staaten hat sich die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr sehr positiv entwickelt. Es konnten dadurch 13 Charteroperationen nach Bulgarien, acht nach Kroatien und sieben nach Rumänien im Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden 1.240 Dublin-Überstellungen durchgeführt, davon erfolgten rund 43 Prozent aller Dublin-Überstellungen in diese drei Staaten.

Mit der Gemeinsamen Erklärung zwischen Österreich, Bulgarien und Rumänien vom 29. Dezember 2023 wurde die Zusammenarbeit bei Dublin-III-Verfahren weiter intensiviert, was sich insbesondere bei Bulgarien auch bereits deutlich in der Statistik niederschlägt: So wurden in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 bereits 76 Dublin-Überstellungen nach Bulgarien durchgeführt (im gesamten Vorjahr waren es 114).

Vertriebene aus der Ukraine: 69.387 Ausweise verlängert

Vertriebene aus der Ukraine erhalten bei Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu wurde im März 2022 auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Insgesamt wurden seit Kriegsbeginn 107.779 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive in Österreich registriert. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird durch einen Ausweis für Vertriebene dokumentiert.

Im Jänner 2023 wurde vom Hauptausschuss die erste Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes von 3. März 2023 bis 4. März 2024 beschlossen. Das BFA hat daraufhin insgesamt 69.387 Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert waren und über einen aufrechten Wohnsitz verfügten, Großteils automatisiert einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum ausgestellt. Aktuell wurde das vorübergehende Aufenthaltsrecht erneut verlängert und gilt nun bis 4. März 2025.

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Foto: ©  BMI/Karl Schober

Artikel Nr: 26737 vom Montag, 25. März 2024, 15:28 Uhr
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