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Österreich organisiert Charteroperation mit insgesamt 24 Personen nach Georgien und Bulgarien

6 georgische Staatsangehörige in ihren Herkunftsstaat rückgeführt – Weitere 18 Personen
gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Bulgarien überstellt

Im Zuge einer von Österreich organisierten Charterrückführung nach Georgien und Bulgarien konnten am 13. Februar 2024 insgesamt 24 Personen außer Landes gebracht werden. Es handelte sich um eine kombinierte Charteroperation. So wurden 6 georgische Staatsangehörige in ihren Herkunftsstaat rückgeführt und an die Behörden in Tiflis übergeben. Zusätzlich wurden 18 Personen gemäß der Dublin-III-Verordnung in den für ihr Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat Bulgarien überstellt. Unter ihnen befanden sich vor allem syrische und afghanische Staatsangehörige.

Georgien wird als sicherer Herkunftsstaaten geführt und weist deshalb eine sehr niedrige Anerkennungsquote auf. In allen Verfahren vor dem BFA gilt der Grundsatz der individuellen Verfahrensführung, das heißt jeder Einzelfall wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft. In ihren Herkunftsstaat rückgeführt werden ausschließlich Personen, deren Verfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden. Beim aktuellen Charter wurden zwei Personen während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet straffällig und rechtskräftig wegen Diebstahl strafrechtlich verurteilt.

Bulgarien zählt für Österreich zu den wichtigsten Staaten im Dublin-Bereich. Zusätzlich zu den regelmäßigen Einzelrückführungen per Linienflug werden auch laufend Dublin-Überstellungen per Charterflug durchgeführt. Es handelt sich um den dritten Dublin-Charter nach Bulgarien in diesem Jahr. Im Vorjahr wurden insgesamt 13 Dublin-Charterrückführungen nach Bulgarien durchgeführt. Mit der Gemeinsamen Erklärung zwischen Österreich, Bulgarien und Rumänien vom 29. Dezember 2023 wurde die Zusammenarbeit bei Dublin-III-Verfahren weiter intensiviert.

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Foto: ©  BMI / Gerd Pachauer

Artikel Nr: 26649 vom Mittwoch, 14. Februar 2024, 10:32 Uhr
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